Re: Zuchtgenehmigung
[ Das Sittichfreunde-Forum von Sittiche Online ] Geschrieben von Hartmut Böck am 30. August 1999 at 09:50:56:
Als Antwort auf: Zuchtgenehmigung geschrieben von Hubert Lukas am 09. Juni 1999 at 20:48:12:
Hallo,
ich weiß jetzt wie weit Du schon unterrichtet bist,
aber meine kürzliche Erfahrung hat ergeben, daß man
sich an das Veträrinäramt wenden muß.
Nach § 17 des Tierseuchengesetztes muß eine Zuchtgenehmigung
beantragt werden.
Dies gilt für Deine Krummschnäbel, Prachtfinken sind frei,
solange Du keinen Handel anstrebst der 2000.- DM Verkauf
an Jungtieren übersteigt. Ansonsten tritt § 22 in Kraft.
Ein Tierarzt kommt dann nach Hause und besichtigt die
Volieren und Käfige etc..
Wichtig ist der Quarantäneraum der unbedingt vorzuweisen ist, und man wird nach der Psittakose gefragt.
Darin sollte man sich ein wenig auskennen.Wenn weitere Fragen auftauchen kannst Du gerne Nachfragen.
Gruß aus München
Hartmut Böck