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Re: Zuchtgenehmigung


[ Das Sittichfreunde-Forum von Sittiche Online ]


Geschrieben von Silke am 29. August 2000 09:26:00:

Als Antwort auf: Re: Zuchtgenehmigung geschrieben von Rainer am 28. August 2000 11:19:14:


>zunächst besten Dank für Deine Antwort unten.
>Mal eine Frage: Warum braucht man eigentlich für das Züchten von Wellis, Papagenos etc. eine Zuchtgenehmigung

Hallo Rainer,

das ist eine Festlegung der Psittakoseordnung der BRD, welche zugegebenermaßen auf Zeiten zurückführt, als Psittakose als unberechenbare Seuche galt und eine Heilung mehr Glückssache als planmäßige Therapie war.

Die Gefahr dieser Infektion hat sich etwas relativiert, da die Erkrankung - wenn man sie erst einmal identifiziert hat, was auch nicht ganz selbstverständlich ist - gezielt behandelt werden kann, die Verordnung ist aber noch gleichermaßen gültig, wenn sie auch in der Umsetzung bei kleinen Privatzuchten nicht so strikt gehandhabt wird (wobei mir dabei auffällt, daß die Gewichtung manchmal auf Dinge gelegt wird, die in meinen Augen nicht so essentiell sind, dagegen wichtige Sachkunde, die zur Zucht und Haltung gehört, nur in wenigen Fällen wirklich streng geprüft wird. Seuchenverhütung fängt aber mit tiergerechter Haltung und Hygiene an. Das ist meine Meinung.)

Aus diesen Gründen und weil die Krankheit ursprünglich von Psittaciden eingeschleppt wurde und weil auch heute noch die Erreger, die von Papageien übertragen werden, pathogener sind, unterliegen alle Krummschnäbel dieser Verordnung. Prachtfinken und andere Ziervögel unterliegen nicht der Zuchtgenehmigung bezüglich der Psittakoseverordnung.

Für Wildvögel und einige Exoten gelten aber trotzdem andere Auflagen, bis hin zur Haltungsgenehmigung. Dies hat aber mit dem Artenschutz zu tun.

Grob gesagt, bekommst Du keine Probleme, wenn Du Kanaries, Zebrafinken, Amadinen usw. hältst. Hast Du eine Vogelart im Auge, von der Du es nicht genau weißt, ob sie meldepflichtig ist, gibt Dir Deine unterste Naturschutzbehörde Auskunft. Ganz strenge Auflagen gibt es z. B. für alle einheimischen Singvögel, die es ja auch in Zuchten gibt.

Katzen und Hunde (von den nun definierten "Kampfhunden" abgesehen) kannst Du ohne besondere Genehmigung züchten. Da hier allerdings schnell ein enormer Gewinn entstehen kann, sollte man sich zuvor mal um die steuerlichen Aspekte kümmern, damit es auch von dieser Seite her sauber ist.

Ansonsten: Fragen zu Zuchtgenehmigungen usw. beantwortet auch Dein Amtstierarzt. Den findest Du, wenn Du Dich in Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigst. Nur dieser kann Dir ggf. Details zur Sachkundeprüfung und dem Genehmigungsverfahren geben, schließlich wird es (leider)oft ganz willkürlich durchgeführt. So wird bei einem Vogelhalter penibel die Zuchtanlage, Quarantäneraum usw. inspiziert, bei anderen hat der Arzt nicht einmal die Vögel selbst gesehen...

Gruß, Silke.




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